WEG-Verwaltung

WEG-Verwaltung

Die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften stellt eine unserer seit Jahren ausgebauten Kernkompetenzen dar.

Zu den Grundleistungen der WEG Verwaltung gehören die im § 27 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben
wie z. B.

  • Organisation und Leitung von Eigentümerversammlungen
  • Umsetzung der in den Eigentümerversammlungen gefassten Beschlüsse
  • Durchführung der Hausordnung
  • Erstellung des Wirtschaftsplanes für das betreffende Wirtschaftsjahr
  • Ordnungsgemäße Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Abschluss und Kündigungen von Dienstleistungsverträgen
  • Vertretung der Gemeinschaft gegenüber Behörden und Handwerkern
  • Kontrolle der monatlichen Hausgeldzahlungen
  • Abwicklung von Schadensfällen

Die hohen Anforderungen einer WEG Verwaltung erfüllen wir durch Fachwissen, welches durch regelmäßige Weiterbildungen gefestigt wird.  Denn nur durch die damit erlangte Qualität lässt sich unsere Verwaltertätigkeit erfolgreich und nachhaltig betreiben.